Die Anmeldung für das Waldheim ist online über die Seite des evangelischen Jugendwerks möglich:
1. Füllen Sie das Online-Formular mit Ihren Daten unter folgendem Link aus.
Achtung, wir haben ein neues System: Zunächst werden die Teilnehmerdaten, dann zum Abschluss die Daten der Eltern (Rechnungsempfänger)
eingegeben.
2. Sie bekommen im Laufe der nächsten Wochen eine Teilnahmebestätigung zugesendet. Diese enthält alle wichtigen Anhänge.
3. Füllen Sie den Anhang "Freizeitpass" und "Lastschrifteinzug" aus und schicken ihn zurück an:
Kirchenpflege Gesamtkirchengemeinde
Bahnhofstraße 33
89518 Heidenheim
4. Ihr/e Kind/er sind nun verbindlich angemeldet. Bei gewünschtem Rücktritt beachten Sie bitte untenstehende Rücktrittsbedingungen.
1. Abschnitt 29. Juli - 09. August 2024
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Ferienwaldheimangebot den gesetzlichen Bestimmungen und Entscheidungen unterliegt. Aufgrund der Corona Pandemie kann es auch kurzfristig zu Veränderungen bei der maximalen Teilnehmendenzahl bis hin zu einer kompletten Absage oder veränderten Teilnahmebedingung kommen. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass unser jetziges Angebt noch keinen Anspruch auf eine zuverlässige Planungssicherheit darstellen kann. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Sommer 2022 feststehen, werden wir Sie entsprechend informieren.
Wir gehen davon aus, dass auch in diesem Jahr Selbsttests Bedingung für die Teilnahme der Kinder sind.
Kinder aus Heidenheim | 160.- Euro |
Kinder aus dem Landkreis Heidenheim | 175.- Euro |
KInder aus anderen Landkreisen | 200.- Euro |
Kosten für den Sonderbus * | 25.- Euro |
* (pro Kind und Abschnitt; unabhängig vom Zustiegsort und Umfang der Nutzung. Das Ticket kann als Anschlussticket in ganz Heidenheim und in zwei weiteren an HDH anliegenden Waben des Heidenheimer Tarifverbunds genutzt werden.)
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie als Inhaber des Förderpasses der Stadt Heidenheim einen Zuschuss gewährt bekommen (4,- Euro pro Tag und Kind). Informationen zum Förderpass erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Heidenheim unter Tel. 07322/ 327-250.
Weiterhin besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung beim Kreisjugendamt zu stellen. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Kreisjugendamt Tel. 07321/ 321-0 in Heidenheim in Verbindung.
In besonderen Fällen kann auch über den Waldheim-Förderverein ein Zuschuss beantragt werden. Hierzu setzten Sie sich bitte mit dem Leitungsteam unter leitungsteam@waldheim-hdh.de in Verbindung
Wenn Sie den Waldheimplatz für Ihr Kind/ Ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen, müssen Sie uns dies möglichst frühzeitig schriftlich mitteilen, damit andere Kinder auf der Warteliste nachrücken können. In jedem Fall des Rücktritts steht dem Ferienwaldheim folgende pauschale Entschädigung zu:
A) Bis 42 Tage vor Waldheimbeginn 10% des Teilnehmerbeitrages, maximal 20€ pro Kind.
B) Vom 41. bis 22. Tag vor Waldheimbeginn 20% des Teilnehmerbeitrages.
C) Vom 21. bis 7. Tag vor Waldheimbeginn 50% des Teilnehmerbeitrages.
D) Vom 6. Tag vor und bis zum Waldheimbeginn 60% des Teilnehmerbeitrages.
Das gilt, wenn der freigewordene Platz nicht wieder besetzt werden kann. Wurde keine schriftliche Rücktrittserklärung bei Nichtteilnahme gegeben, muss der volle Betrag bezahlt werden. In den Teilnehmerpreisen ist keine Rücktrittsversicherung eingeschlossen.
Bei begründetem Fehlen des Kindes durch Unfall oder Krankheit ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages ab dem 4. Fehltag auf Antrag möglich. Dazu ist ein ärtzliches Attest vorzulegen.