Anmeldeverfahren


Die Anmeldung für das Waldheim 2026 ist über die Seite des evangelischen Jugendwerks möglich:

1. Füllen Sie das Online-Formular mit Ihren Daten unter folgendem Link aus.
Achtung, wir haben ein neues System: Zunächst werden die Teilnehmerdaten, dann zum Abschluss die Daten der Eltern (Rechnungsempfänger) eingegeben.

2. Sie bekommen im Laufe der nächsten Wochen eine Teilnahmebestätigung zugesendet. Diese enthält alle wichtigen Anhänge.

 

3. Füllen Sie den Anhang "Freizeitpass" und "Lastschrifteinzug" aus und schicken ihn zurück an:

Kirchengemeinde

Bahnhofstraße 33

89518 Heidenheim

 

4. Ihr/e Kind/er sind nun verbindlich angemeldet. Bei gewünschtem Rücktritt beachten Sie bitte untenstehende Rücktrittsbedingungen.


Änderungen im Waldheim 2026:

  • Geänderte Betreuungszeiten: 7:45 – 17:30 Uhr (das Waldheim wurde verlängert)
  • Kein Waldheim-Bus: Es findet keine Betreuung im Bus statt.
  • Preis-Anpassung: Aufgrund steigender Preise musste das Waldheim nach acht Jahren um 40 € pro Person erhöht werden. 
  • Kinderübernachtung: Für die älteren Kinder wurde die Kinderübernachtung in der zweiten Woche wieder eingeführt. 

Termine


Info-Nachmittag für Eltern: 

  • Samstag 01. August ab 14:30 in der Hirscheckschule
  • Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos rund um das Waldheim und haben die Gelegenheit, das gesamte Team persönlich kennenzulernen. Sie erfahren auch, in welcher Gruppe Ihr Kind mit welchen anderen Kindern sein wird. 

Waldheim: 

  • 1. Woche: Mo. 03. - Fr. 07. August 2026 (7:45 -17:30)
  • 2. Woche: Mo. 10. - Fr. 14. August 2026 (7:45 -17:30)

Elternnachmittag

  • Freitag 14. August mit Jubiläumfest 70 Jahre

Preise


Aufgrund der allgemein steigenden Preise mussten wir die Preise pro Kind für das Waldheim 2026 leider um 40 € erhöhen. Die letzte Preissteigerung erfolgte vor acht Jahren, im Jahr 2018.

 

Wir versuchen, die Preise so gering wie möglich zu halten und keinen Gewinn aus der Kinderbetreuung zu erzielen. Jedoch waren wir dieses Jahr gezwungen, eine Anpassung durchzuführen.

 

Da wir jedem Kind das Waldheim ermöglichen wollen und niemanden ausschließen, bitten wir die Eltern, die sich das Waldheim aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht leisten können, mit uns in Kontakt zu treten. Jedes Kind hat eine schöne Ferienbetreuung verdient. Wir finden Lösungen! 

Teilnehmerbeiträge

Kinder aus Heidenheim 200.- Euro
Kinder aus dem Landkreis Heidenheim 215.- Euro
Kinder aus anderen Landkreisen 240.- Euro

Hinweis zum Sonderbus: Die Zahl der Kinder, die in den letzten Jahren mit dem Sonderbus gefahren sind, ist so gering, dass sich ein extra gebuchter Bus nicht mehr lohnt. Wir empfehlen den Linienbus der HVG. 

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine Email oder verwenden Sie das untenstehende Kontaktformluar.

Zuschüsse

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie als Inhaber des Förderpasses der Stadt Heidenheim einen Zuschuss gewährt bekommen (4,- Euro pro Tag und Kind). Informationen zum Förderpass erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Heidenheim unter Tel. 07322/ 327-250.

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung beim Kreisjugendamt zu stellen. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Kreisjugendamt Tel. 07321/ 321-0 in Heidenheim in Verbindung.

 

In besonderen Fällen kann auch über den Waldheim-Förderverein ein Zuschuss beantragt werden. Hierzu setzten Sie sich bitte mit dem Förderverein des Ferienwaldheims unter  in Verbindung

Rücktrittsbedingungen


Wenn Sie den Waldheimplatz für Ihr Kind/ Ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen, müssen Sie uns dies möglichst frühzeitig schriftlich mitteilen, damit andere Kinder auf der Warteliste nachrücken können. In jedem Fall des Rücktritts steht dem Ferienwaldheim folgende pauschale Entschädigung zu:

A) Bis 42 Tage vor Waldheimbeginn 10% des Teilnehmerbeitrages, maximal 20€ pro Kind.

B) Vom 41. bis 22. Tag vor Waldheimbeginn 20% des Teilnehmerbeitrages.

C) Vom 21. bis 7. Tag vor Waldheimbeginn 50% des Teilnehmerbeitrages.

D) Vom 6. Tag vor und bis zum Waldheimbeginn 60% des Teilnehmerbeitrages.

Das gilt, wenn der freigewordene Platz nicht wieder besetzt werden kann. Wurde keine schriftliche Rücktrittserklärung bei Nichtteilnahme gegeben, muss der volle Betrag bezahlt werden. In den Teilnehmerpreisen ist keine Rücktrittsversicherung eingeschlossen.

Bei begründetem Fehlen des Kindes durch Unfall oder Krankheit ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages ab dem 4. Fehltag auf Antrag möglich. Dazu ist ein ärtzliches Attest vorzulegen.

Teilnahmebedingungen


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